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Prośba do Przewodniczącego Parlamentu UE Schulza (ekshumacja)

Stefan Hambura Stefan Hambura Polityka Obserwuj notkę 5

Poniżej podaję treść pisma w języku niemieckim do Przewodniczącego Parlamentu Europejskiego Martina Schulza w sprawie wyznaczenia i wysłania obserwatorów na ekshumację w Gdańsku i Warszawie oraz sekcję zwłok w Bydgoszczy śp. Anny Walentynowicz:

 

Vorab per Telefax

An den

Präsidenten des Europäischen Parlaments
Martin Schulz

60 rue Wiertz

 

1047 Bruxelles                                  Eilt! Bitte sofort vorlegen!

Belgien

 

 

 

 

2914/10/Ha/Se                                                                    Berlin, 10.09.2012

 

Flugzeugkatastrophe am 10.04.2010 in Smolensk/Russland

 

 

Sehr geehrter Herr Parlamentspräsident Schulz,

 

hiermit erlaube ich mir anzuzeigen, dass ich die Angehörigen von Frau Anna Walentynowicz anwaltlich vertrete (Vollmachten anbei).

 

Am 17.09.2012 um 3.00 Uhr morgens soll die Exhumierung des Leichnams der Mitbegründerin der polnischen Solidarność-Bewegung Frau Anna Walentynowicz in Gdańsk/Polen stattfinden.

Am Tag darauf, am 18.09.2012 um 5.00 Uhr morgens, ist eine weitere Exhumierung in Warszawa/Polen geplant. Zu dieser zweiten Exhumierung in Warszawa wurden ebenfalls die Angehörigen von Frau Anna Walentynowicz geladen. Die polnische Militärstaatsanwaltschaft hat nach anfänglichem Antrag der Angehörigen von Frau Anna Walentynowicz ihre Exhumierung von Amtswegen angeordnet. Die Obduktionen beider Leichen sollen in Bydgoszcz/Polen durchgeführt werden.

 

Fast zweieinhalb Jahre nach der Flugzeugkatastrophe am 10.04.2010 in Smolensk/Russland, in der Frau Anna Walentynowicz, der polnische Staatspräsident Lech Kaczyński sowie weitere 94 Personen ums Leben gekommen sind, wissen die Angehörigen von Frau Anna Walentynowicz nicht, wo ihre Mutter und Großmutter bestattet ist. Nach der Durchsicht der Unterlagen, die erst kürzlich aus Russland kamen, stellte sich die Frage, ob in Gdańsk der Leichnam der Mitbegründerin der polnischen Solidarność-Bewegung Frau Anna Walentynowicz bestattet wurde.

 

Das bisherige Ermittlungsverfahren verstößt gegen Grundrechte, wie sie in der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten gewährleistet sind und wie sie sich aus den gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten ergeben (Art. 6 des Vertrags über die Europäische Union).

 

Es reicht nicht aus, hohe Ziele in den Verträgen zu formulieren - wie beispielsweise im Art. 2 des Vertrags über die Europäische Union: „Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet.“ – ohne deren Umsetzung im Alltag der Bürger zu garantieren.

 

Die Angehörigen von Frau Anna Walentynowicz erwarten konkrete Unterstützung und Hilfe. Nach so langer Zeit ist ihr Vertrauen in die Institutionen und Organe des polnischen Staates erschüttert.

 

Namens und in Vollmacht der Angehörigen von Frau Anna Walentynowicz, vor allem ihres Sohnes Janusz Walentynowicz und ihres Enkels Piotr Walentynowicz möchte ich Sie bitten, Beobachter zu den Exhumierungen sowie zu den Obduktionen beider Leichen zu bestellen und zu entsenden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Stefan Hambura

Rechtsanwalt

 

 

zajmuje się stosunkami polsko-niemieckimi oraz prawem wspólnotowo-unijnym tzw. prawem europejskim

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