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Pismo do Federalnego Ministra Finansów (Mniejszość Polska)

Stefan Hambura Stefan Hambura Polityka Obserwuj notkę 2

Vorab per Telefax

Bundesministerium der Finanzen Dienstsitz Berlin

Herrn Bundesfinanzminister

Dr. Wolfgang Schäuble

Wilhelmstraße 97

 

10117 Berlin

 

 

 

 

 

                                                                                           Berlin, 7.03.2014

 

 

 

Sehr geehrter Herr Bundesfinanzminister Dr. Schäuble,

 

hiermit wende ich mich an Sie als Vorsitzender der „Arbeitsgruppe zur Beseitigung der Folgen der Verordnung des Ministerrates für die Reichsverteidigung über die Organisationen der polnischen Volksgruppe im Deutschen Reich vom 27. Februar 1940“ (kurz „Göring-Verordnung“ genannt) beim Bund der Polen in Deutschland e.V. (Kopie des Beschlusses des Generalvorstands des BdPiD anbei).

 

Am 10. Juni 2011 sagte der CDU-Abgeordnete Karl-Georg Wellmann im Bundestag: „Der heutige Beschluss trifft wichtige Aussagen. Erstmals wird die in der NS-Zeit enteignete und verfolgte polnische Minderheit genannt und geehrt. Das betrifft vor allen Dingen diejenigen, die wegen ihrer Tätigkeit für diese Minderheit ins KZ kamen und ermordet wurden. Das sind weit über
1 000. Es war überfällig, dass wir diese Opfer ehren.“

 

In dem am 10. Juni 2011 gefassten Beschluss des Deutschen Bundestages „Deutschland und Polen – Verantwortung aus der Geschichte, Zukunft in Europa“ heißt es zu der polnischen Minderheit: „In der Zeit des Nationalsozialismus aber wurden Angehörige der damaligen polnischen Minderheit in Konzentrationslagern umgebracht, ihre Organisationen verboten und enteignet. Der deutsche Bundestag will diese Opfer ehren und rehabilitieren.“

 

Herr Bundesfinanzminister, Sie gestatten, dass ich kurz die Vorgänge schildere, die der Verabschiedung der Verordnung des Ministerrates für die Reichsverteidigung über die Organisationen der polnischen Volksgruppe im Deutschen Reich vom 27. Februar 1940“ („Göring-Verordnung“), die diese Organisationen verbot und enteignete, vorausgingen. In einem vertraulichen Vermerk vom 7.09.1939 über die Besprechung im Reichsministerium des Innern über die Maßnahmen gegen die Organisationen der polnischen Volksgruppe im Reich (in der Anlage anbei) wurde u.a. festgehalten: „Der Unterzeichnete gab (…) die Einzelheiten der Maßnahmen der Reichsregierung gegenüber dem Bund der Polen und seinen Untergliederungen in Anwesenheit des zum Kommissar bestimmten Geheimen Regierungsrats Schmid und des Sachbearbeiters des Geheimen Staatspolizeiamts, Polizeioberinspektor Jarosch, bekannt.

  1. Die Tätigkeit der Zentrale des Polenbundes, seiner Landesverbände und Ortsgruppen ruht. (…).
  2. Die Minderheitsschulen bleiben geschlossen. (…).
  3. Die wirtschaftlichen Organisationen (Banken und Genossenschaften) stellen ihre Tätigkeit ein. (…).

4.  Dasselbe gilt für die polnische Presse und die Druckereien.

5.  Den polnischen Vertretern wurde aufgegeben, dem Kommissar ein Verzeichnis des Grundbesitzes der polnischen Organisationen und der daraus erwachsenden Verpflichtungen vorzulegen. (…).“

 

In einem weiteren Vermerk vom 9.11.1939 (in der Anlage anbei) wurde u.a. ausgeführt: „(…) GehRat Schmid bemerkte, er habe bei seiner Tätigkeit bisher Liquidationsmaßnahmen nach Möglichkeit vermieden, er halte es aber für dringend geboten, nunmehr auch solche Maßnahmen vorzusehen, da es ihm wünschenswert erscheine schon während der Kriegszeit ein fait accompli zu schaffen. Die insgesamt in Betracht kommende Masse schätze er auf 7 bis 8 Mill. RM. Eine Erklärung des Vermögens der polnischen Organisationen zu staatsfeindlichem Vermögen halte er außenpolitisch für bedenklich, zumal die Polen bis vor kurzem die deutschen Genossenschaften in Polen in Ruhe gelassen hatten. In den meisten Fällen würde an sich über die Organisationen der Konkurs zu verhängen sein, er halte das aber für überflüssig, da er bereits nach konkursrechtlichen Grundsätzen verfahre. (…).“  

 

Nach Kriegsende, auf der Tagung aller polnischen Minderheitsorganisationen in Herne i. W. am 20.01.1946, sind alle vormals im Deutschen Reich bestehenden polnischen Organisationen kultureller, kirchlicher, sportlicher und wirtschaftlicher Art in den Bund der Polen aufgenommen bzw. in diesen überführt worden.

 

Der CDU-Abgeordnete Karl-Georg Wellmann hatte Recht, als er am 10.06.2011 im Bundestag sagte, dass die in der NS-Zeit enteignete und verfolgte polnische Minderheit erstmals genannt und geehrt wurde. Durch die am selben Tag vollzogene Rehabilitierung der polnischen Minderheit durch den Deutschen Bundestag wurde die Frist in Gang gesetzt, den Enteignungsschaden in Höhe von 7 bis 8 Mill. RM (Vermerk vom 9.11.1939) geltend zu machen. Der zu ersetzende Schaden umfasst auch den entgangenen Gewinn (lucrum cessans).

 

Es gibt zwei Hauptberechnungsmethoden, mit denen ermittelt werden kann, wie viel ein bestimmter Geldbetrag aus der Vergangenheit heute wert wäre. Bei der Einen handelt es sich um die Kaufkraft (diese wird anhand des Verbraucherpreisindexes bestimmt). Zum Anderen handelt es sich um die Wiederherstellungswerte für Wohngebäude.

 

Für die 7 bis 8 Millionen Reichsmark am 9. November 1939 wird der Faktor 6,5 für die Kaufkraft angesetzt, sodass danach der Geldbetrag heute 45,5 bis 52 Millionen Euro wert wäre. Für die Wiederherstellungswerte für Wohngebäude wird der Faktor 10 angesetzt, sodass danach der Geldbetrag heute 70 bis 80 Millionen Euro wert wäre.

 

Von den 45,5-52 bzw. 70-80 Millionen Euro sind 890.000 Euro bzw. 1.250.000 Euro abzuziehen. Diese ergeben sich aus 500.000 DM (der Faktor 1,78 für die Kaufkraft, d.h. heute 890.000 Euro, bzw. der Faktor 2,5 für die Wiederherstellungswerte für Wohngebäude, d.h. heute 1.250.000 Euro), die für Guthaben sowie Mobilien des Studentenwohnheims in Berlin, Lutherstraße 17, und für die Geschäftsstelle in Berlin, Potsdamer Straße 61, am 16. Januar 1968 dem Bund der Polen gezahlt wurden (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 28.08.2013 – Drucksache 17/14665). Hinzu kommt noch der entgangene Gewinn (lucrum cessans), sodass der Gesamtschaden mehrere hundert Millionen Euro betragen dürfte.

 

Sehr verehrter Herr Bundesfinanzminister Dr. Schäuble,

 

namens des Bundes der Polen in Deutschland e.V. möchte ich Sie auffordern, in Gespräche einzutreten, um die Schäden der polnischen Minderheit in Deutschland zu begleichen.

 

Die Zeit drängt, da der Anspruch des Bundes der Polen mit dem Ende des Jahres 2014 zu verjähren droht (Beginn der Verjährung am 10.06.2011).

 

Das Ansehen des Deutschen Bundestages und somit der Bundesrepublik Deutschland steht auf dem Spiel. Am 10.06.2011 wurde erstmals die in der NS-Zeit enteignete und verfolgte polnische Minderheit genannt, geehrt und rehabilitiert.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Stefan Hambura

Rechtsanwalt

 

 

zajmuje się stosunkami polsko-niemieckimi oraz prawem wspólnotowo-unijnym tzw. prawem europejskim

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