Vorsätzliche falsche Betitelung, Straftatbestand nach § 132a Strafgesetzbuch (Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen)
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Vorfeld der Veranstaltung am 29. Oktober 2012, 18.00 - 20.00 Akademie der Konrad-Adenauer-Stiftung, Tiergartenstr. 35, Berlin, habe ich Sie über nicht gesetzkonforme Gestaltung der Einladung informiert und aufgefordert, gesetzwidrige falsche Betitelung "Prof. Dr." in Verbindung mit Wladylaw Bartoszewski aus der Einladung zu entfernen.
Heute sehe ich, dass Sie meiner Aufforderung nicht nachgekommen sind und verbreiten weiterhin nicht nur Unwahrheit aber auch strafrechtlich relevante Inhalte über den Staatssekretär und Beauftragten des polnischen Premierministers für internationale Fragen.
Das macht mich traurig und nachdenklich.
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Mit freundlichen Grüßen
Miroslaw Kraszewski
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