na stronie www.spiegel.de czytamy między innymi:
"(...) Die deutschen Gerichte bestätigten die Kündigung - zuletzt war die Klägerin vor dem Bundesarbeitsgericht und dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Der EGMR sieht in der Entlassung allerdings eine Verletzung der Meinungsfreiheit und sprach der Pflegerin eine Entschädigung von insgesamt 15.000 Euro zu. (...)".
źródło: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,775699,00.html


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